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Wer braucht wann einen Energieausweis!

Zurzeit sieht EnEV-Entwurf §29 vor (es existieren aber innerhalb der Bundesregierung noch Bedenken):

  • Erstmals sind Energieausweise für Wohngebäude der Baujahre bis 1965 sechs Monate nach Inkrafttreten (der EnEV 2008) erforderlich.
  • Für später errichtete Wohngebäude sind Energieausweise 18 Monate nach Inkrafttreten (der EnEV 2006) erforderlich.
  • Für Nichtwohngebäude sind Energieausweise erstmals 24 Monate nach Inkrafttreten (der EnEV 2006) erforderlich.

Die Energieeinsparverordnung tritt voraussichtlich im Sommer 2007 in Kraft.

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